Zum Inhalt springen

Erbschaft in Frankreich günstiger regeln: wie neue Vorgaben Bankgebühren drastisch begrenzen

Erbschaft in Frankreich günstiger regeln: wie neue Vorgaben Bankgebühren drastisch begrenzen

Wer in Frankreich mit einem Todesfall konfrontiert wird, stieß bislang oft auf unerwartet hohe Gebühren der Bank. Eine neue gesetzliche Regelung bricht dieses System nun teilweise auf und soll Trauerfamilien finanziell entlasten. Besonders Eltern verstorbener Kinder sowie Erben kleinerer Nachlässe werden die Änderungen deutlich im Geldbeutel spüren.

Warum Bankgebühren rund um eine Erbschaft so sensibel sind

Nach einem Todesfall wird ein Konto in Frankreich in der Regel sofort gesperrt. Das Guthaben gehört zur Erbmasse und darf nicht einfach abgehoben werden. Die Erben oder der Notar wenden sich an die Bank, um das Dossier zu bearbeiten und das Geld später zu verteilen.

Genau an diesem Punkt entstehen die sogenannten Nachlassgebühren: feste Beträge oder prozentuale Kosten, die die Bank für Verwaltungsarbeiten verlangt, etwa für

  • das Auffinden und Bestätigen aller Konten der verstorbenen Person
  • die Kommunikation mit dem Notar und die Prüfung von Unterlagen
  • die Auflösung oder Umschreibung von Konten und Sparprodukten
  • die Freigabe von Guthaben an die Erben

Diese Kosten konnten bislang erheblich ausufern. Ein aufsehenerregender Fall aus 2021 machte das deutlich: Eltern, die ihr achtjähriges Kind verloren hatten, sollten 138 Euro zahlen, nur um ein einfaches Sparprodukt zu schließen – bei niedrigem Guthaben und minimalem Aufwand für die Bank. Die Mischung aus Trauer, komplizierten Abläufen und hohen Zusatzrechnungen sorgte für massiven politischen Druck, das System menschlicher zu gestalten.

Was die neue französische Regelung konkret ändert

Nach längeren Beratungen hat die französische Regierung eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen, die ab 5. Mai 2025 gilt. Ziel ist es, trauernde Familien besser zu schützen und zugleich mehr Berechenbarkeit bei den Gebühren herzustellen.

Zwei häufige Fälle, in denen keine Bankgebühren mehr erlaubt sind

In zwei klar definierten Situationen dürfen Banken in Frankreich künftig keine Gebühren mehr für die Abwicklung der Erbschaft erheben:

  • Tod eines minderjährigen Kindes

Eltern, die das Sparbuch oder Konto eines verstorbenen minderjährigen Kindes schließen müssen, zahlen der Bank dafür keine Gebühren mehr.

  • Einfache Nachlässe bis 5.910 Euro

Handelt es sich um einen überschaubaren Nachlass, entfallen die Gebühren vollständig, solange die gesamten Guthaben 5.910 Euro nicht überschreiten.

Gerade diese zweite Gruppe ist groß: Viele Menschen hinterlassen nur ein begrenztes Guthaben auf einem Zahlungs- oder Sparkonto. Für die betroffenen Familien macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Bank zusätzlich noch zweistellige oder gar dreistellige Beträge für die Abwicklung verlangt. Für kleine und klare Erbfälle fallen die Bankkosten in Frankreich damit komplett weg, solange das Gesamtguthaben unter 5.910 Euro bleibt.

Wann Banken weiterhin Gebühren verlangen dürfen

Die neue Regelung schafft die Kosten nicht vollständig ab. Banken behalten Spielraum, eine Vergütung zu berechnen, wenn die Erbschaft komplexer aufgebaut ist und das Dossier deutlich mehr Arbeit verursacht.

Typische Beispiele für komplexe Nachlässe

Folgende Konstellationen gelten grundsätzlich als komplex und können weiterhin zu Bankgebühren führen:

  • Die verstorbene Person hatte eine oder mehrere laufende Hypotheken.
  • Es existieren Geschäftskonten auf ihren Namen.
  • Es bestehen mehrere Konten bei unterschiedlichen Filialen oder in verschiedenen Regionen.
  • Zwischen den Erben gibt es Streit, sodass die Bank mit Konflikten konfrontiert wird.

In solchen Fällen sind zusätzliche Prüfungen nötig, die Abstimmung mit dem Notar und den Erben wird aufwendiger, und der gesamte Prozess zieht sich häufig in die Länge. Das rechtfertigt aus Sicht des französischen Gesetzgebers eine gewisse Vergütung – allerdings nun mit klarer Obergrenze.

Neue Deckelung: höchstens 1 Prozent des Guthabens

Während Banken früher weitgehend frei in der Preisgestaltung waren, zieht der Staat jetzt eine deutliche Grenze ein. Für nicht freigestellte Nachlässe dürfen Institute nur noch eine begrenzte Vergütung verlangen.

Der exakte maximale Eurobetrag wird per gesondertem Beschluss festgelegt. Der Kern steht jedoch bereits fest: Die Gebühr darf nicht höher als 1 Prozent der gesamten Guthaben sein, die die verstorbene Person auf ihren Konten hatte. Pauschale, oft sehr hohe Fixbeträge gehören damit der Vergangenheit an. Bei komplizierten Erbfällen dürfen Banken in Frankreich also nur noch bis zu 1 Prozent des Saldos berechnen – zusätzlich gilt ein gesetzliches Gesamtmaximum.

Warum Frankreich diesen Schritt geht

Die politische Unterstützung für ein Eingreifen wuchs durch eine Kombination aus öffentlicher Empörung und Druck von Verbraucherverbänden. Die Regierung sah das Vertrauen in das Bankensystem gefährdet: Familien, die sich in einer ohnehin extrem belastenden Situation auch noch finanziell benachteiligt fühlten, wandten sich an Medien und Politik.

Die zuständige Ministerin spricht offen davon, Familien zu schützen und Vertrauen wiederherzustellen. Klare gesetzliche Leitplanken sollen Erben mehr Kontrolle über die Kosten geben, damit sie sich nicht länger von Rechnungen überrascht sehen, auf die sie kaum Einfluss haben.

Was Erben in Frankreich jetzt schon konkret tun können

Wer mit einem Todesfall in Frankreich konfrontiert ist, kann sich dank der neuen Regeln gezielter vorbereiten und gegenüber der Bank auftreten. Hilfreich sind insbesondere diese Punkte:

  • Die Bank direkt nach dem angewandten Tarif fragen und auf die neue Gesetzeslage verweisen.
  • Prüfen, ob es sich um einen „einfachen“ Nachlass handelt und die Guthaben unter 5.910 Euro bleiben.
  • Liegt ein Todesfall eines minderjährigen Kindes vor, klarstellen, dass keine Gebühren zulässig sind.
  • Bei Unklarheiten den Notar bitten, zu kontrollieren, ob die Bank die gesetzliche Grenze von 1 Prozent einhält.

Wer den Eindruck hat, dass eine Bank gegen die Vorgaben verstößt, kann sich in Frankreich zunächst an die Beschwerdestelle des Instituts wenden und bei Bedarf die nationale Aufsicht oder eine Verbraucherorganisation einschalten.

Größeres Streitfeld: Kosten rund um Tod und Nachlass

Die französische Reform reiht sich in eine breitere europäische Diskussion über finanzielle Belastungen rund um Tod und Erbschaft ein. Neben Bankgebühren stehen auch Notarkosten, steuerliche Abgaben und administrative Entgelte anderer Stellen im Fokus. Zunehmend stellt sich die Frage, wie weit es vertretbar ist, Familien in einer Ausnahmesituation zusätzlich finanziell zu belasten.

Für Banken entsteht dabei ein Spannungsfeld. Einerseits möchten sie die Kosten aufwendiger Dossiers weitergeben, andererseits stoßen hohe Tarife gesellschaftlich auf Widerstand. Gesetzliche Obergrenzen zwingen die Institute, Abläufe effizienter zu gestalten und Gebühren transparenter zu machen.

Menschen, die in Frankreich leben oder dort Vermögen halten, sollten ihre Situation regelmäßig mit einer fachkundigen Beratung oder einem Notar durchgehen. Dazu gehört etwa, die Zahl der Konten zu begrenzen, kleinere Kreditlinien rechtzeitig zu tilgen und Erben eindeutig festzulegen. Solche Entscheidungen verringern nicht nur den Aufwand für die Bank, sondern machen den Nachlass für Hinterbliebene übersichtlicher – und häufig auch deutlich günstiger.

Hanna Wagner

Hanna Wagner

Hallo, ich bin Hanna! Ich glaube, dass Ordnung im Haus nicht mit endlosem Bodenwischen zu tun hat, sondern mit cleveren Gewohnheiten. In diesem Blog teile ich meine Erfahrungen: Ich teste virale Lifehacks, suche nach den besten Methoden für umweltfreundliches Putzen und beweise, dass sogar alte Sachen wie neu aussehen können. Ich würde niemals etwas empfehlen, das ich nicht selbst in meiner eigenen Küche ausprobiert habe.

Diesen Beitrag teilen