Ein Urlauber rechnet nach einem einzigen scharfen Bissen mit einer satten Entschädigung – doch ein US-Gericht sieht die Sache völlig anders. Aus einem scheinbar harmlosen Snack in New York wird für einen deutschen Touristen ein Rechtsstreit um fast 100.000 Dollar, den er am Ende vollständig verliert.
Urlaub in New York endet im scharfen Desaster
Im August 2024 verbringt der Deutsche Faycal Manz seinen Urlaub in New York. Auf dem Times Square kehrt er bei Los Tacos No.1 ein, einem beliebten Taco-Laden, der sowohl bei Touristinnen und Touristen als auch bei Einheimischen gut ankommt. Er bestellt drei Tacos und geht anschließend zur Selbstbedienungsbar mit verschiedenen Salsas und anderen Soßen.
Gerichtsunterlagen zufolge bedient er sich großzügig an den angebotenen Soßen. Die unterschiedlichen Salsas stehen dort in Schalen bereit, wie es in vielen mexikanischen Lokalen üblich ist. Die Gäste entscheiden selbst, wie viel sie auf ihr Essen geben.
Manz erklärt später, er habe keine Vorstellung davon gehabt, wie scharf die Soßen seien und welche Zutaten sie enthielten. Dennoch verteilt er sie reichlich über alle seine Tacos. Im Nachhinein sagt der Tourist, er habe die möglichen Risiken der scharfen Soßen vollkommen unterschätzt.
Kurz nach dem Essen fühlt er sich nach eigener Aussage schlecht. In seiner Beschwerde listet er folgende Beschwerden auf:
- brennende Schmerzen im Mund und auf der Zunge
- Herzrasen
- Übelkeit
- Magen- und Darmprobleme
- Mundgeschwüre (Aften) in den folgenden Tagen
Zurück im Hotel greift er zu Medikamenten gegen Durchfall, Sodbrennen und Bauchkrämpfe. Er kommt zu dem Schluss, dass jemand dafür geradestehen müsse – und nimmt das Restaurant ins Visier.
Fast 100.000 Dollar Forderung für „zu scharfe Salsa“
Manz zieht vor Gericht und fordert knapp 100.000 Dollar Schadensersatz, umgerechnet etwas mehr als 90.000 Euro. Seiner Ansicht nach hat das Lokal unzureichend vor der Schärfe und möglichen Risiken der Salsas gewarnt. Er behauptet, er hätte niemals so viel genommen, wäre er besser informiert gewesen.
In seiner Klage beruft er sich auf das strenge Haftungsrecht in den USA, wo Unternehmen immer wieder hohe Summen nach Unfällen oder Vorfällen mit Lebensmitteln oder Produkten zahlen müssen. Seine Argumentation: Wenn Kaffeehausketten Millionen für Verbrühungen zahlen müssen, sollte ein Taco-Laden auch für gesundheitliche Probleme durch seine Salsa haften.
Das Gericht in New York bewertet die Lage jedoch anders. Richter Dale Ho muss klären, ob das Restaurant fahrlässig gehandelt hat oder ob der Tourist sich die Folgen im Wesentlichen selbst zuzuschreiben hat.
Richter: „Eine vernünftige Person erkennt, dass diese Salsa scharf ist“
Das Urteil fällt für den Deutschen deutlich aus: Die Klage wird vollständig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts konnte Manz nicht nachweisen, dass Los Tacos No.1 nachlässig war oder ein gefährliches Produkt serviert hat.
Der Tourist hatte niemanden nach der Schärfe gefragt, sich aber dennoch reichlich Salsa auf alle seine Tacos geschöpft. Der Richter hebt mehrere Punkte hervor:
- Die Salsa wurde an einer Selbstbedienungsbar angeboten, die Gäste können die Menge selbst bestimmen.
- Manz hat kein einziges Mitglied des Personals oder andere Gäste nach der Schärfe gefragt.
- Er konnte nicht belegen, dass die Salsa außergewöhnlich scharf war im Vergleich zu dem, was man bei mexikanischer Salsa üblicherweise erwarten darf.
Richter Ho schreibt, eine „vernünftige Person“ in der Lage von Manz hätte ohne Weiteres erkennen können, dass die Salsa scharf ist. Die mexikanische Küche ist nun einmal für den Einsatz scharfer Chilis bekannt, und bei Salsa spielt Schärfe häufig eine zentrale Rolle. Wer große Mengen davon auf sein Essen gibt, geht nach Auffassung des Gerichts bewusst ein Risiko ein.
Keine Pflicht zu Extrem-Warnhinweisen bei scharfem Essen
Der Richter erklärt außerdem, dass amerikanische Restaurants zwar für Lebensmittelsicherheit verantwortlich sind, aber nicht für jede unangenehme Reaktion auf Geschmack, Schärfe oder individuelle Empfindlichkeiten. In solchen Verfahren geht es vor allem um konkrete Gefahren wie verdorbene Lebensmittel, nicht deklarierte Allergene oder gravierende Fehler bei Temperaturen, nicht darum, dass etwas sehr scharf oder sauer schmeckt.
Da es sich bei der Salsa um ein typisches Produkt der mexikanischen Küche handelt und keine Hinweise vorliegen, dass das Lokal Vorschriften verletzt hat, erhält der Tourist keinen Cent. Für ihn endet der Rechtsstreit in einer teuren Lektion über scharfes Essen und die Grenzen des US-Haftungsrechts.
Nicht sein einziges Konflikt in den USA
Bemerkenswert ist, dass dies nicht das einzige juristische Abenteuer von Manz während seines Aufenthalts ist. Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass er auch ein Verfahren gegen den Supermarktgiganten Walmart angestrengt hat – wegen Problemen mit dem Zugang zum WLAN-Netz in einer Filiale.
Dieser Fall schafft es nicht einmal bis zu einer vollständigen Verhandlung; das Verfahren wird vorzeitig beendet. Das zeichnet das Bild eines Reisenden, der die Grenzen des Systems gern austestet, sobald etwas nicht nach seinen Vorstellungen läuft.
Warum manche Klagen Millionen bringen – und andere gar nichts
Die USA sind bekannt für hohe Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen. Immer wieder wird von Fällen berichtet, in denen Kundinnen und Kunden sich an zu heißem Kaffee verbrennen oder durch fehlerhafte Produkte schwer verletzt werden. Dennoch verlaufen nicht alle Beschwerden nach demselben Muster.
Gerichte prüfen in Haftungsfragen bestimmte Kernelemente: Wurde ein Produkt unsicher gestaltet, gab es fehlende oder unzureichende Warnhinweise, wurden anerkannte Sicherheitsstandards verletzt? Bei extrem heißer Flüssigkeit ohne Warnhinweis oder mangelhaft konstruierten Verpackungen fällt diese Abwägung häufig zugunsten der Kundschaft aus. Bei scharfer Salsa, die klar erkennbar ist und von der allgemein bekannt ist, dass sie scharf sein kann, ist das deutlich schwieriger.
Was der Fall über scharfes Essen und Eigenverantwortung verrät
Die Geschichte von Manz zeigt, wie weit Eigenverantwortung gerade bei Lebensmitteln reicht, von denen bekannt ist, dass sie kräftig ausfallen können. Wer Schärfe nicht gewohnt ist, sollte vorsichtig einsteigen, kleine Mengen probieren und nachfragen, welche Soße mild und welche eher „für Fortgeschrittene“ gedacht ist.
Für Restaurants kann es hilfreich sein, Soßen eindeutig zu kennzeichnen, etwa mit Schärfegraden wie „mild“, „medium“ oder „sehr scharf“ oder mit kleinen Chili-Symbolen. Das verhindert Diskussionen und unangenehme Überraschungen. Dennoch bleibt der letzte Schritt bei den Gästen: Wie viel landet auf dem Teller, und probiert man erst einen winzigen Klecks, bevor man alles damit übergießt?
Wer gerne neue Küchen ausprobiert, fährt gut damit, nach Zutaten und Zubereitungsart zu fragen – besonders bei intensiven Geschmäckern wie scharfen Chilis, rohem Fisch oder sehr fettreichen Gerichten. So bleibt der Reiz des kulinarischen Abenteuers erhalten, ohne dass es am Ende bei Apotheke, Hausarzt oder – wie in diesem Fall – vor Gericht endet.
